Berechtigte

Leistungsberechtigte

Folgende Personen sind zur Anmeldung eingeladen

  • Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch – (SGB II) Grundsicherung für Arbeitssuchende
  • Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch – (SGB XII) Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Mitzubringende Unterlagen:
Ausweis mit Lichtbild, aktueller Einkommensnachweis wie z.B. Rentenbescheid, Nachweis über Sozialhilfe, „Hartz IV-Bescheid“, Bescheinigung von Geringverdienern, Asylantrag …

Jeder, der die Lebensmittelausgabe nutzen möchte und berechtigt ist, erhält einen Abholausweis. Mit diesem Ausweis können einmal in der Woche am Freitag ab 15:00 Uhr Lebensmittel beim „Tisch in Schieder-Schwalenberg“ abgeholt werden.
Sollte sich eine Familie unentschuldigt an der Lebensmittelausgabe nicht beteiligen, dann sind wir im Interesse aller Beteiligten gezwungen diese Familie von der Lebensmittelausgabe vorübergehend auszuschließen.
Wir bitten um Verständnis.

  • Die Abgabe der Lebensmittel erfolgt unter Beachtung der Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) und des Infektionssutzgesetzes.
  • Zur Verteilung können nur die Lebensmittel gelangen, die zuvor von ehrenamtlichen Mitarbeitern gesammelt worden sind.
  • Die Abgabemenge der Lebensmittel kann keine Vollversorgung sein.
  • Ein Anspruch auf bestimmte Lebensmittel besteht nicht.
  • Die Abgabe erfolgt gegen einen geringen Kostenbeitrag.